| Riesenwirbel um die Fällaktion, wie die Bildzeitung berichtete. Inzwischen ist auch von seitens des Bauamtes bestätigt, das kein Schutz des Baumes über die Baugenehmigung besteht. Wir hatten uns im Vorfeld sowohl um die Baumschutzsatzung als auch um den Bebaungsplan gekümmert. Nach beiden Verordnungen bestand kein Schutz des Baumes. Uns wurde vor Ort von der zuständigen Mitarbeiterinn des SBUV bescheinigt, das wir unseren Informationspflichten nachgekommen waren. Wie's weitergeht wird sich zeigen. |