An einer Kastanie wurde massiver Befall mit Brandkrustenpilz festgestellt. Eine eingehendere Untersuchung ergab, das die Standsicherheit des Baumes nicht mehr gegeben war. Somit wurde eine Sondergenehmigung zur Fällung zwischen 01.März und 01. Oktober lt. Bremer NatschG erteilt.
Allerdings fiel somit auch der Zugang per Seilklettertechnik aus, da laut UVV nur außreichend sichere Bäume bestiegen werden dürfen. Vom Nachbargrundstück aus konnten wir dann mit einer entsprechenden Hebebühne arbeiten. Diese in dem Garten zu platzieren bedeutete allerdings Millimeterarbeit.