Baumfällung
Die Fällung von Bäumen ist notwendig, wenn sich die Bruch- oder Standsicherheit zum Schutz des Menschen nicht mehr mit anderen Mitteln herstellen lässt, oder Bauvorhaben eine Fällung und nachfolgende Neupflanzung sinnvoller erscheinen lassen, als aufwändige und unter Umständen nicht erfolgversprechende Baumsanierungsmaßnahmen.
Die Entscheidung für ein Fällung ist natürlich im Einzelfall zu prüfen. Die jeweils adäquate Methode der Baumfällung setzt hohen Sachverstand und praktische Erfahrung voraus. Je nach örtlicher Gegebenheit muss entschieden werden, welche Mittel optimal einzusetzen sind. Dabei können wir auf modernste Technik zurückgreifen.
+ Klettertechnik + Abseilgerät + Hubarbeitsbühne + Mobilkran + Fällkran + Seilwindeneinsatz + Schreitbagger mit Fällkopf + …
Wir können jeden Baum jeglicher Größe an jedem Standort schnell, sicher und effizient fällen.
Der Zeitpunkt für Fällungen sollte aufgrund des weit verbreiteten Sommerfällverbotes zwischen 01.Oktober und 28. Februar liegen. Die Zeiträume ergeben sich aus dem Bundesnaturschutzgesetzt.
Handelt es sich um akute Gefahrenabwehr oder behördlich angeordnete Maßnahmen, kann eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden.
Wir beraten Sie für jeden Einzelfall gern.