Sachwertermittlung
Als Sachverständige erstellen wir Ihnen in Schadensfällen gerne Gutachten zur Beurteilung zum Wert des geschädigten Gehölzes nach der Methode Koch (Sachwertermittlung). Diese können dann in einem Verfahren als Grundlage für Ihre Schadenersatzansprüche nach dem BGB gegenüber einem Verursacher verwendet werden.