Genehmigungen für Baumarbeiten
In vielen Städten und Gemeinden sind Bäume durch Baumschutzsatzungen geschützt. Um eine Genehmigung zur Fällung zu bekommen, muß bei der zuständigen Behörde ein Fällantrag gestellt werden.
Vorrausetzung für einen positiven Bescheid ist die Aufführung stichhaltiger Argumente, die für die Fällung des beantragten Baumes sprechen. Häufig spielt die Herstellung eines verkehrssicheren Zustandes eine zentrale Rolle, wenn nachgewiesen werden kann, dass ein Baum eine Gefahr für die Öffentlichkeit darstellt.
Falls Sie Fragen haben oder unseren Service zur Beantragung zu fällender Bäume nutzen wollen, setzten Sie sich mit uns in Verbindung – wir machen das für Sie.
Im Folgenden haben wir einige Links zu Baumschutzsatzungen benachbarter Regionen zusammengestellt: